Tankverfüllung Untertitel
Vorschriften & Verantwortlichkeiten
Die Abnahme einer Stilllegung muss gemäß technischen Regeln und Normen durch einen zugelassenen Sachverständigen nach Wasserrecht erfolgen. Die Behörde wird mittels Prüfbericht darüber automatisch informiert.
Gemäß technischer Regel muss der stillgelegte Tank einschließlich Domschacht verfüllt oder ausgebaut werden, sofern sich dieser im Verkehrsbereich (auch Fußwege) befindet. Auch im Grünbereich wird die Verfüllung empfohlen. Die Länderbauordnungen schreiben vor, dass Anlagen so zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, dauerhaft gewährleistet sind. Jede bauliche Anlage muss im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit muss auch bei Änderung und Außerbetriebnahme gewährleistet sein.Die Standsicherheit anderer baulichen Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrunds darf nicht gefährdet sein.
Schutz gegen Einwirkungen: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge, sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren entstehen.
Weitere Grundpflichten: Für den sicheren Betrieb der Liegenschaft und somit die vorschriftsgemäße Stilllegung und Absicherung der Hohlräume sind der Eigentümer und im Rahmen ihres Wirkungskreises weitere Beteiligte wie z. B. Hausverwalter verantwortlich.
Hohlräume
Unterirdische Hohlräume wie Keller, Gewölbe, Tunnel, Stollen, Bunker, Kanäle, Schächte, Güllegruben, Fäkalientanks, Chemikalientanks, Tankstellenerdtanks, Abscheider, Mineralöl, Benzin- und Heizöltanks, Domschächte verändern sich im Laufe der Zeit durch Grundwasser, Erdbewegung oder andere äußere Einflüsse. Stählerne Erdtanks, Deckel und Stützen rosten. Dadurch verändert sich die Traglast schleichend und wird zur potenziellen Gefahr.
Risiken und Gefahren
Folgende Risiken und Gefahren entstehen durch nicht gesicherte Hohlräume:
Leere und gereinigte Tanks, insbesondere Benzintanks gasen stark aus und bilden Faulgase. Das entzündliche Gas-Luft-Gemisch kann durch kleinste Funkenbildung eine Explosion verursachen.
Fahrzeuge oder andere Lasten, insbesondere mit hohem Gewicht oder mit Stützfüßen können in einen nicht gesicherten Hohlraum einbrechen und dabei umkippen. So z.B. LKW, Bagger, Traktoren, Rettungsfahrzeuge, Drehleitern, Instandhaltungsfahrzeuge, Hubsteiger, Arbeitsbühnen, … Leere Erdtanks können durch Sturzregen bzw. steigendes Grundwasser aufgeschwemmt werden.
Nach technischen Regeln ist für die Auftriebssicherung ein Sicherheitsbeiwert von 1,6 bei teilweiser, bzw. 1,1 bei vollständiger Überflutung gegen das Aufschwemmen einzuhalten. Die gewaltige Kraft kann dabei großen Schaden anrichten. Die Dimension solcher Erdtanks wird meist drastisch unterschätzt. So hat beispielsweise ein 100 m³ großer zylindrischer Erdtank eine Länge von 15,75 m und einen Durchmesser von 2,90 m. Der Hohlraum ist so groß, dass problemlos drei große VW-T6 Transporter mit langem Radstand darin Platz finden.
Risikoabsicherung
Auffüllen der Hohlräume mittels Steinmehl:
- Kostengünstig und dauerhaft
- Kurze Verfülldauer (wenige Stunden)
- Reibungslose Abwicklung
- Keine Baustelle mit Erdbewegungen
- Transport & Komprimierung des Steinmehls auch aus 100 m Entfernung vom Silofahrzeug möglich
- 100 % ökologische Lösung
- Verfügbar in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Niederlande, Belgien und Luxemburg
- Keine Recyclingmaterialbeimischung
- Das Material schwindet nicht
- Reversible Lösung
- Bindung explosiver Restausgasungen und Faulgase (erspart Stickstofffüllung)
- Bindung von Gerüchen, Geruchsverschluss
- Inertes Material (Reaktionsarm)
- Hohes Gewicht (100 m³ entsprechen etwa 140 Tonnen Steinmehl)
- Staubfreie und hohlraumfreie Verfüllung